FAQ - Häufige Fragen
Übersicht
Die Gebühren für die rechtsanwaltliche Tätigkeit sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich festgelegt. Daraus folgt, dass die in einer bestimmten Angelegenheit anfallenden Rechtsanwaltsgebühren bei jedem Anwalt grundsätzlich gleich hoch sind. Es ist Rechtsanwälten untersagt, geringere Gebühren als die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegten zu verlangen.
Gebühren der rechtsanwaltlichen Vertretung
Die Berechnung meiner Gebühren hängt von Art und Umfang der Tätigkeit ab.
Erstberatung
Ich biete Ihnen eine kostengünstige und individuelle Erstberatung zu fairen Konditionen. Sprechen Sie mich einfach kostenlos und unverbindlich an.
Es handelt sich dabei um eine einmalige pauschale, überschlägige und mündliche Beratung.
Wünschen Sie nach diesem Erstgespräch in derselben Angelegenheit eine gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen, entfallen die Erstberatungsgebühren nachträglich.
Ausführliche Beratung
Umfangreichere Beratungen ohne anschließende gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung werden von mir auf Grundlage einer Honorarvereinbarung berechnet. Die Höhe des Honorars richtet sich in diesen Fällen nach Umfang und Schwierigkeit der Beratung.
Sollte ich Sie in dieser Angelegenheit jedoch gerichtlich oder außergerichtlich vertreten, entfällt die Gebühr auch für diese Beratung nachträglich.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Vertrete ich Ihre Interessen außergerichtlich oder gerichtlich, richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und orientiert sich im Normalfall an dem Gegenstandswert bzw. Streitwert. Die Höhe der in Ihrem konkreten Fall entstehenden Gebühren berechne ich gerne für Sie. Diese Auskunft ist für Sie kostenlos und völlig unverbindlich.
Möglichkeiten der Kostenübernahme
Eine Rechtsschutzversicherung oder die staatliche Prozesskostenhilfe unterstützen in vielen Situationen.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, brauchen Sie sich über die anfallenden Kosten in aller Regel keine Gedanken zu machen.
In diesem Fall nehme ich für Sie zunächst kostenlos und unverbindlich Kontakt zu Ihrer Versicherung auf. Ich ermittle für Sie, ob die Versicherung in Ihrem konkreten Fall die Kosten meiner Tätigkeit übernimmt.
Lehnt Ihre Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme ab, steht es Ihnen frei, mich trotzdem mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen oder von einer Durchsetzung Ihrer Rechte abzusehen.
Kostenübernahme durch die Staatskasse – Prozesskostenhilfe
Wenn Sie aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten für einen Gerichtsprozess aufzubringen, kann Ihnen ein Anspruch auf Übernahme dieser Kosten durch die Staatskasse zustehen.
Wird Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt, werden die Gebühren für Ihren Rechtsanwalt – je nach Ihren persönlichen Einkommensverhältnissen – von der Staatskasse getragen. Ich berate Sie gerne, ob es in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.